Antrag

Antrag

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An|trag ['antra:k], der; -[e]s, Anträge ['antrɛ:gə]:
1. an eine Behörde gerichtete schriftliche Bitte:
einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses stellen; ihr Antrag wurde abgelehnt.
Syn.: Anfrage, Bittschrift (veraltend), Eingabe, Ersuchen, Gesuch.
Zus.: Asylantrag, Kreditantrag.
2. zur Abstimmung eingereichter Entwurf:
gegen einen Antrag stimmen.
Syn.: Empfehlung, Vorschlag.
Zus.: Strafantrag.

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Ạn|trag 〈m. 1u
1. Gesuch, schriftl. vorgebrachte Bitte, förml. Vorschlag
2. 〈kurz für〉 Heiratsantrag
● einen \Antrag ablehnen, annehmen, stellen, genehmigen; einen \Antrag einbringen (im Parlament); er hat seiner Freundin einen \Antrag gemacht; auf \Antrag von Herrn X; einen \Antrag auf Rückvergütung der Auslagen stellen

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Ạn|trag , der; -[e]s, Anträge:
1.
a) Gesuch, Forderung:
ein formloser A.;
einen schriftlichen A. einreichen;
einen A. auf Beihilfe stellen;
(Papierdt.:) dem A. wurde [nicht] stattgegeben;
jmdn. auf A. verfolgen;
b) Antragsformular:
sich am Schalter einen A. besorgen.
2. zur Abstimmung eingereichter Entwurf; Vorschlag:
einen A. im Parlament einbringen;
über einen A. abstimmen, beraten;
auf/(österr. auch:) über A. von Frau Schmidt.
3. Heiratsantrag:
einer Frau einen A. machen.

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Antrag,
 
in einigen Rechtsgebieten meist schriftlicher Gesuch als Voraussetzung behördlicher oder gerichtlicher Tätigkeit. Im Zivilprozess ist ein Antrag im Sinne des Begehrens einer Entscheidung bestimmten Inhalts notwendiger Bestandteil einer Klage (Klageantrag) und der Rechtsmittel. Der Antrag bindet den Richter, dieser darf nicht mehr und nichts anderes zusprechen, als beantragt ist (§ 308 ZPO). Ein unbestimmter Antrag ist nur ausnahmsweise zulässig, so z. B. bei der Stufenklage und bei schwer wägbaren Geldforderungen, z. B. bei Schmerzensgeldansprüchen. Als Prozesshandlung kann ein Antrag auch das Verfahren betreffen (prozessualer Antrag), z. B. auf Erlass eines Beweisbeschlusses.
 
Im Verwaltungsrecht ist eine Behörde gehalten, die Stellung oder die Berichtigung von Anträgen anzuregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig gestellt worden sind.
 
Im Strafrecht Antragsdelikt.
 
Im Staatsrecht ein bestimmt formulierter Vorschlag für einen Beschluss des Parlaments oder eines sonstigen Beschlussorgans. Zu unterscheiden sind sachliche und formelle Anträge, ferner selbstständige Anträge (Initiativanträge) und Anträge, die sich auf einen bereits gestellten Antrag beziehen (Änderungsantrag); nach dem Inhalt des Antrag werden Gesetzesantrag und Entschließungsantrag unterschieden; letztere sind auf eine Willensbildung des Parlaments von rein politischem Gewicht gerichtet (z. B. die Aufforderung an die Regierung, einen bestimmten Gesetzesentwurf vorzulegen).
 
Im Privatrecht ist ein Antrag (Offerte) das Angebot zum Vertragsabschluss.

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Ạn|trag, der; -[e]s, Anträge: 1. a) Gesuch, Forderung: ein formloser (frei zu formulierender) A.; einen schriftlichen A. einreichen; einen A. auf Beihilfe stellen; (Papierdt.:) dem A. wurde [nicht] stattgegeben; Wer einen Diebstahl oder eine Unterschlagung gegen Angehörige, Vormünder oder Erzieher begeht, ... ist nur auf A. zu verfolgen (Becker, Irreführung 51); b) Antragsformular: sich am Schalter einen A. besorgen. 2. zur Abstimmung eingereichter Entwurf; Vorschlag: einen A. im Parlament einbringen; über einen A. abstimmen, beraten; auf/(österr. auch:) über A. von ... 3. a) (geh. veraltend) Angebot: sie machte den A. zu vermitteln; eine Luftschicht und Ausstrahlung von Kühle, in welcher, beinahe zu seinem eigenen Bedauern, treuherzige Anträge der Freundschaft ... stecken bleiben (Th. Mann, Krull 229); Dieser ... Bursche ... wird sicherlich auch schon Anträge für die Nacht an den Haustüren bekommen haben (Jahnn, Geschichten 139); Saßest du nicht eine Nacht lang bei Ludmilla und machtest ihr womöglich unzüchtige Anträge, heiße Angebote? (Strittmatter, Wundertäter 177); b) Heiratsantrag: einer Frau einen A. machen.

Universal-Lexikon. 2012.

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